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Klage gegen Werbe SMS
Jetzt geht es unter Umständen, den Versendern von Werbe SMS deutlich schneller an den Kragen. So entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe, dass der Mobilfunkanbieter die Daten zur Ermittlung des Versenders von lästigen Werbe SMS, auch an Privatpersonen herausgeben muss. Dem Urteil war eine Klage eines Handynutzers vorausgegangen. Diese ärgerte sich vermehrt und immer wieder über lästige Werbe SMS Nachrichten und verlangte aus diesem Grund von seinem Mobilfunkanbieter die Herausgabe der Daten, wer diese SMS Nachrichten versendet habe. Der Mobilfunkanbieter verwehrte jedoch die Herausgabe mit der Begründung des Datenschutzes. Um endlich seine Ruhe vor den störenden Werbe SMS zu erhalten, klagte der entnervte Handynutzer vor dem Bundesgerichthof in Karlsruhe – und bekam Recht. So muss der Netzbetreiber nun auch Privatpersonen die Auskunft geben, wenn ein entsprechender Verdacht vorliegt und dieser nicht schon von der Verbraucherzentrale belangt wird. Diese kann schon seit dem Jahr 2001 bei einem begründeten Verdacht die Herausgabe der notwendigen Daten einfordern. Laut der Gesetzgebung ist das Versenden von Werbe SMS rechtswidrig. Nun können die Geschädigten endlich selbst etwas gegen die Verursacher der Werbe SMS unternehmen.




